Ratgeber
Brauche ich als Vermieter eine Genehmigung oder Versicherung?
Was rechtlich und versicherungsseitig zu beachten ist, wenn du Stellplätze vermietest – kurz zusammengefasst.
Für das gelegentliche Unterstellen von Fahrzeugen auf vorhandenen Flächen ist in vielen Fällen keine besondere Genehmigung nötig – pauschal beantworten lässt sich das aber nicht, denn es hängt von Gebäude, Umfang und Gemeinde ab.
Die kurze Checkliste
- Baurecht: Wird eine landwirtschaftliche oder gewerbliche Halle dauerhaft und in größerem Stil zur Fahrzeug-Einlagerung genutzt, kann eine Nutzungsänderung nötig sein. Eine kurze, formlose Nachfrage bei der Gemeinde schafft Klarheit.
- Gebäudeversicherung: Informiere deine Versicherung darüber, dass Fahrzeuge Dritter in deinem Gebäude stehen – meist ist das unkompliziert, sollte aber aktenkundig sein.
- Fahrzeuge der Mieter: Die untergestellten Fahrzeuge bleiben über die Versicherung ihrer Besitzer abgesichert (Teil-/Vollkasko). Du musst sie nicht mitversichern.
- Steuern: Zusatzeinnahmen gehören in die Steuererklärung; Landwirte klären die Einordnung am besten mit dem Steuerberater.
Klingt nach viel – ist es in der Praxis selten. Die meisten Vermieter starten nach einem kurzen Anruf bei Gemeinde und Versicherung: Vermieter werden.
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