Rechtliches
Zahlungsbedingungen für Campify
Stand: 1. Mai 2026
Betrieben von: 4Tec Holding GmbH, Wenkerstraße 5, 59329 Wadersloh, Deutschland
1. Geltungsbereich und Parteien
1.1 Anwendungsbereich
Diese Zahlungsbedingungen (nachfolgend „Zahlungsbedingungen") regeln die Nutzung des Zahlungssystems der Plattform Campify (nachfolgend „Plattform") sowie alle über die Plattform initiierten und abgewickelten Zahlungsvorgänge. Sie gelten für alle Nutzer der Plattform – sowohl für Mieter, die Stellplätze buchen, als auch für Vermieter, die Stellplätze anbieten und Zahlungen empfangen.
1.2 Plattformbetreiber
Die Plattform Campify wird betrieben von:
4Tec Holding GmbH
Wenkerstraße 5
59329 Wadersloh
Deutschland
Telefon: +49 177 44 52 312
E-Mail: [email protected]
Amtsgericht Münster, HRB 23259
Geschäftsführer: Laurenz Schütte
USt-IdNr.: DE460389199
(nachfolgend „Campify", „wir" oder „uns")
1.3 Zahlungsdienstleister
Campify setzt zur Abwicklung sämtlicher Zahlungsvorgänge auf der Plattform Stripe als lizenzierten Zahlungsdienstleister ein. Stripe Payments Europe, Limited, mit Sitz in 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland (nachfolgend „Stripe"), ist ein zugelassenes E-Geld-Institut unter der Aufsicht der Central Bank of Ireland. Stripe ist berechtigt, Zahlungsdienstleistungen gemäß der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2, Richtlinie 2015/2366/EU) in Deutschland zu erbringen. Die Zulassung umfasst die grenzüberschreitende Erbringung von Zahlungsdiensten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
1.4 Rolle von Campify im Zahlungsverkehr
Campify ist ein technischer Vermittler, der die Buchungsplattform und die Zahlungsinfrastruktur bereitstellt. Campify ist:
- kein direkter Vertragspartner der zwischen Mietern und Vermietern geschlossenen Stellplatz-Buchungsverträge;
- kein zugelassenes Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und erbringt keine regulierten Zahlungsdienste im eigenen Namen;
- kein Verwahrer von Kundengeldern – Zahlungen werden über die regulierte Infrastruktur von Stripe geleitet.
Die Vertragsbeziehung im Zahlungsverkehr besteht direkt zwischen dem Nutzer und Stripe. Campify erbringt keine regulierten Zahlungsdienste im Sinne des ZAG. Alle Zahlungsdienste werden ausschließlich durch Stripe als lizenzierten E-Geld-Dienstleister erbracht.
1.5 Verhältnis dieser Bedingungen zu anderen Regelwerken
Diese Zahlungsbedingungen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Campify sowie den jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen von Stripe. Bei Widersprüchen zwischen diesen Zahlungsbedingungen und den allgemeinen AGB von Campify haben die Zahlungsbedingungen für alle zahlungsspezifischen Fragen Vorrang.
2. Zahlungsabwicklung über Stripe
2.1 Technische Zahlungsinfrastruktur
Sämtliche Zahlungstransaktionen auf der Campify-Plattform werden ausschließlich über die regulierte Zahlungsinfrastruktur von Stripe abgewickelt. Campify erhebt, speichert oder verarbeitet keine sensiblen Zahlungsdaten (insbesondere keine Kreditkartennummern, vollständige IBAN oder sonstige Zahlungsmittelinformationen) auf eigenen Servern. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich durch Stripe als PCI-DSS-zertifizierten Zahlungsdienstleister.
2.2 Akzeptierte Zahlungsmethoden
Mieter können auf Campify derzeit mit folgenden Zahlungsmethoden bezahlen:
- Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express)
- SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit)
- Apple Pay und Google Pay (soweit durch das Endgerät und den Browser unterstützt)
- Sonstige von Stripe für den deutschen Markt freigeschaltete Zahlungsmethoden
Campify kann neue Zahlungsmethoden ohne Ankündigung hinzufügen. Die Streichung bisher angebotener Zahlungsmethoden wird registrierten Nutzern mindestens 14 Tage vor Wirksamkeit per E-Mail mitgeteilt, sofern dies technisch und regulatorisch möglich ist. Die zum jeweiligen Buchungszeitpunkt verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Buchungsprozess angezeigt.
2.3 Zahlungswährung
Alle Zahlungen und Preisangaben auf der Campify-Plattform erfolgen in Euro (EUR). Beträge werden auf zwei Dezimalstellen gerundet ausgewiesen. Bei Zahlungen über Kartenaussteller aus dem Nicht-Euro-Raum können Wechselkursgebühren anfallen; diese werden von Campify weder erhoben noch erstattet. Hierfür ist ausschließlich die jeweilige Bank oder der Kartenaussteller des Nutzers verantwortlich.
2.4 Starke Kundenauthentifizierung (SCA)
In Übereinstimmung mit Art. 97 PSD2 und der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission (Regulatory Technical Standards on Strong Customer Authentication) ist für die Auslösung von Zahlungen in der Regel eine Starke Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authentication, SCA) erforderlich. Die Authentifizierung erfolgt über den von Stripe implementierten 3D-Secure-2-Mechanismus (3DS2) oder andere SCA-konforme Verfahren des jeweiligen Kartenausstellers oder Kreditinstituts.
Campify hat keinen Einfluss auf die Anforderungen, Abläufe oder das Ergebnis der SCA-Prüfung. Schlägt die Authentifizierung fehl, kann die Zahlung nicht abgewickelt werden; in diesem Fall wird der Nutzer aufgefordert, eine andere Zahlungsmethode zu verwenden oder den Zahlungsversuch zu wiederholen.
2.5 Zahlungsauslösung und Einzug
Mit dem Abschluss einer Buchung auf Campify erteilt der Mieter gegenüber Stripe eine Zahlungsautorisierung. Eine gesonderte Annahme durch den Vermieter ist nicht erforderlich; die Buchung wird unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung automatisch bestätigt. Der Zeitpunkt des Zahlungseinzugs richtet sich nach der gewählten Zahlungsart der Buchung:
- Einmalzahlung (Buchung für einen festen Zeitraum): Der Gesamtbetrag wird unmittelbar bei Buchungsabschluss über Stripe eingezogen;
- Monatliche Zahlung (insbesondere unbefristete Buchungen): Bei Buchungsabschluss wird die erste Zahlung eingezogen – bei einem Mietbeginn im laufenden Monat zuzüglich eines tagesanteilig berechneten Anbruchmonats. Die weiteren Monatsraten werden anschließend automatisch jeweils monatlich über das bei Stripe hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen;
- Buchungen mit weiter in der Zukunft liegendem Mietbeginn: Bei Buchungsabschluss wird zunächst nur das Zahlungsmittel bei Stripe hinterlegt und verifiziert; der erste Einzug erfolgt zum Mietbeginn, die weiteren Monatsraten anschließend monatlich.
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Mieter mit der Eingabe seiner IBAN ein SEPA-Basislastschriftmandat gegenüber Stripe; die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Bei Apple Pay / Google Pay erfolgt der Einzug über die im digitalen Wallet hinterlegte Karte.
2.6 Abgebrochene Zahlungen und Rückabwicklung
Bricht der Mieter den Bezahlvorgang ab oder wird er nicht abgeschlossen, kommt keine Buchung zustande und es wird kein Betrag eingezogen; ein ggf. vorgemerkter Stellplatz wird wieder freigegeben. Stellt sich nach erfolgter Zahlung heraus, dass eine Buchung nicht durchgeführt werden kann (etwa weil der Stellplatz zwischenzeitlich anderweitig belegt wurde), wird der eingezogene Betrag vollständig über Stripe auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerstattet. Die Gutschrift erfolgt nach den Bearbeitungszeiten der jeweiligen Bank oder des Kartenausstellers; in der Regel innerhalb von 3–10 Werktagen. Campify hat auf diese Fristen keinen Einfluss.
3. Stripe Connect: Vermieter-Konten und Auszahlungen
3.1 Pflicht zur Einrichtung eines Stripe Connect-Kontos
Vermieter, die über Campify Stellplätze vermieten und Vergütungen empfangen möchten, müssen ein Stripe Connect-Konto (nachfolgend „Stripe-Konto") einrichten. Das Stripe-Konto wird direkt zwischen dem Vermieter und Stripe eingerichtet; Campify fungiert hierbei lediglich als Plattform, die den Onboarding-Prozess technisch vermittelt.
Ohne ein vollständig eingerichtetes und von Stripe freigeschaltetes Stripe-Konto können Auszahlungen an Vermieter nicht durchgeführt werden. Buchungen bleiben bis zur Kontofreischaltung in der Schwebe.
3.2 KYC-Identitätsprüfung (Know Your Customer)
Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG), der EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6, Richtlinie (EU) 2018/843) sowie den internen Compliance-Richtlinien von Stripe sind Vermieter verpflichtet, ihre Identität gegenüber Stripe zu verifizieren. Campify hat auf Art, Umfang, Dauer und Ergebnis der KYC-Prüfung keinen Einfluss.
Im Rahmen der KYC-Prüfung werden je nach rechtlicher Struktur des Vermieters folgende Informationen benötigt:
Natürliche Personen:
- Vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnadresse
- Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID gemäß § 139b AO)
- Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass)
- Ggf. Nachweis der Bankverbindung
Juristische Personen und Personengesellschaften:
- Firma, Rechtsform, Handelsregisternummer, Sitz
- Vertretungsberechtigte (Geschäftsführer, Vorstände)
- Wirtschaftlich Berechtigte im Sinne von § 3 GwG (Personen mit mehr als 25 % Anteil oder Stimmrechten)
- Aktueller Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Satzung oder entsprechende Nachweise
3.3 Auszahlungsmodalitäten
Jede erfolgreich eingezogene Zahlung (Einmalzahlung bzw. einzelne Monatsrate) wird nach Abzug der Campify-Plattformgebühr und anfallender Stripe-Transaktionsgebühren automatisch dem Stripe-Konto des Vermieters gutgeschrieben. Für die Auszahlung gilt:
- Auszahlungszeitraum: Die dem Stripe-Konto gutgeschriebenen Mittel werden gemäß dem zwischen dem Vermieter und Stripe vereinbarten Auszahlungsrhythmus (in der Regel 2–7 Werktage nach der jeweiligen Zahlung) auf das Bankkonto des Vermieters überwiesen.
- Sicherheitseinbehalte: Stripe kann Auszahlungen vorübergehend einbehalten, wenn ein erhöhtes Rückbuchungsrisiko, laufende Compliance-Überprüfungen oder regulatorische Anforderungen dies erfordern. Campify wird den Vermieter hierüber informieren, soweit Campify von solchen Einbehalten Kenntnis erlangt.
- Mindestbetrag: Auszahlungen erfolgen ab einem von Stripe festgelegten Mindestbetrag gemäß den Stripe-Nutzungsbedingungen.
3.4 Verantwortung des Vermieters
Der Vermieter ist allein verantwortlich für:
- Die Richtigkeit und Aktualität der bei Stripe hinterlegten Bankverbindung und persönlichen Daten;
- Die unverzügliche Aktualisierung geänderter Bankverbindungsdaten;
- Die Einhaltung sämtlicher von Stripe auferlegten Compliance- und KYC-Anforderungen;
- Die steuerliche Behandlung empfangener Vergütungen (vgl. Abschnitt 9 dieser Zahlungsbedingungen).
3.5 Einbehalt und Sperrung von Auszahlungen durch Campify
Campify ist berechtigt, Auszahlungen an den Vermieter in Höhe des konkret streitigen Betrags vorübergehend zurückzuhalten, wenn (a) konkrete Anhaltspunkte für betrügerische Aktivitäten oder Nutzungsbedingungsverletzungen vorliegen, (b) ein Chargeback- oder Streitbeilegungsverfahren anhängig ist, begrenzt auf den streitgegenständlichen Betrag. Ein Einbehalt wegen streitiger Schadensersatzforderungen ist nur zulässig, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder Campify einen Titel erwirkt hat. Der Einbehalt ist auf 60 Tage begrenzt; danach hat Campify gerichtliche Schritte einzuleiten oder den Betrag freizugeben.
Ein Einbehalt durch Campify wird dem Vermieter unverzüglich per E-Mail mitgeteilt, unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer. Der Einbehalt endet, sobald der Sachverhalt geklärt ist.
4. Plattformgebühren und Nebenleistungen
4.1 Campify-Plattformgebühr (Service Fee)
Campify erhebt für die Vermittlung der Buchung und die Bereitstellung der Zahlungsinfrastruktur eine Plattformgebühr (nachfolgend „Service Fee") in Höhe von 15 % des Buchungspreises (vgl. Ziffer 11.1 der AGB). Für die Service Fee gilt:
- Sie ist im angezeigten Buchungspreis enthalten und wird dem Mieter nicht zusätzlich aufgeschlagen; der im Buchungsprozess ausgewiesene Gesamtbetrag ist der Betrag, der eingezogen wird;
- Campify behält die Service Fee aus dem beim Mieter eingezogenen Betrag ein und leitet den verbleibenden Anteil an das Stripe-Konto des Vermieters weiter (vgl. Abschnitt 3.3);
- über die einbehaltene Service Fee erhält der Vermieter von Campify eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis;
- ihre jeweils aktuelle Höhe wird auf der Campify-Plattform veröffentlicht.
Die Service Fee ist mit dem gesetzlichen Umsatzsteuersatz (aktuell 19 % MwSt.) belegt.
4.2 Transparenzpflichten gemäß PSD2
In Übereinstimmung mit Art. 45 PSD2 und §§ 675d, 675e BGB werden Mieter vor Abschluss jedes Buchungsvorgangs vollständig und verständlich über alle mit dem Zahlungsvorgang verbundenen Entgelte informiert. Der vorvertragliche Informationsnachweis umfasst:
- den Mietpreis des Stellplatzes (Gesamtbetrag bei befristeter Buchung bzw. Monatsrate bei monatlicher Zahlung, einschließlich eines ggf. tagesanteilig berechneten Anbruchmonats);
- den einzuziehenden Gesamtbetrag in EUR einschließlich anfallender Umsatzsteuer;
- bei unbefristeten Buchungen: Laufzeit und Kündigungsfrist (ein Monat zum Ende des Folgemonats);
- einen Hinweis auf etwaige von Dritten (Bank, Kartenaussteller) erhobene Fremdgebühren, auf die Campify keinen Einfluss hat.
4.3 Extras und Zusatzleistungen
Eine gesonderte Buchung kostenpflichtiger Zusatzleistungen (z. B. Strom-, Wasser- oder Duschnutzung) über die Campify-Zahlungsabwicklung wird derzeit nicht angeboten. Im Inserat ausgewiesene Ausstattungsmerkmale sind, soweit nicht anders angegeben, im Mietpreis enthalten.
Leistungen, die der Mieter direkt und außerhalb der Plattform mit dem Vermieter vereinbart, unterliegen nicht der Campify-Zahlungsabwicklung; für sie übernimmt Campify keine Verantwortung. Sollte Campify künftig die Buchung von Zusatzleistungen über die Plattform anbieten, werden deren Preise im Buchungsprozess gesondert ausgewiesen und diese Zahlungsbedingungen entsprechend angepasst.
4.4 Stripe-Transaktionsgebühren
Stripe erhebt für die Zahlungsabwicklung eigene Transaktionsgebühren gemäß den Stripe-Preiskonditionen (abrufbar unter stripe.com/de/pricing). Diese Gebühren werden intern zwischen Campify und dem Vermieter verrechnet und sind nicht Bestandteil der dem Mieter angezeigten Buchungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
4.5 Änderungen der Plattformgebühren
Campify ist berechtigt, die Service Fee mit einer Frist von mindestens 30 Tagen per E-Mail anzupassen, wenn die Transaktionsgebühren von Stripe, regulatorische Anforderungen oder nachgewiesene Betriebskosten eine Anpassung erfordern. Reine Gewinnoptimierung berechtigt nicht zu Erhöhungen gegenüber Bestandsnutzern. Für bereits bestätigte Buchungen gilt die zum Buchungszeitpunkt ausgewiesene Gebührenstruktur.
5. Rückerstattungen und Stornierungen
5.1 Stornierung und Kündigung von Buchungen
Für Stornierungen und Kündigungen gelten die Regelungen in Ziffer 2 der AGB. Zusammengefasst:
- Buchungen für einen festen Zeitraum: Eine ordentliche Kündigung oder Stornierung nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen; der Vertrag endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Buchungszeitraums.
- Unbefristete Buchungen: Beide Vertragsparteien können mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats ordentlich kündigen. Der bereits bezahlte laufende Monat sowie der Folgemonat werden regulär abgerechnet; ab dem übernächsten Monat erfolgt kein Einzug mehr. Wird eine unbefristete Buchung vor dem Mietbeginn gekündigt und liegt der Mietbeginn nach dem sich daraus ergebenden Vertragsende, endet die Buchung, ohne dass ein Betrag eingezogen wird.
- Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.2 Abwicklung von Rückerstattungen
Genehmigt Campify eine Rückerstattung, wird diese über Stripe auf das ursprüngliche Zahlungsmittel des Mieters zurückgebucht. Alle Rückerstattungen erfolgen in Euro (EUR).
Indikative Bearbeitungszeiten:
| Zahlungsmethode | Bearbeitungszeit (nach Rückerstattungsauslösung) |
|---|---|
| Kreditkarte | 5–10 Werktage |
| SEPA-Lastschrift | 5–10 Werktage |
| Apple Pay / Google Pay | Abhängig von der hinterlegten Karte, i. d. R. 3–10 Werktage |
Die tatsächlichen Gutschriftzeiten können von den obigen Angaben abweichen und richten sich nach den Bearbeitungszeiten der jeweiligen Bank oder des Kartenausstellers. Diese Fristen liegen außerhalb des Einflussbereichs von Campify.
5.3 Erstattung der Service Fee
Die Erstattungsfähigkeit der Campify Service Fee richtet sich nach Ziffer 11.1 der AGB: Die Service Fee wird mit Buchungsabschluss fällig und ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Ausgenommen sind (a) Fälle, in denen Campify die Plattformleistung aus eigenem Verschulden nicht bereitstellt, (b) Stornierungen, die auf einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, sowie (c) gesetzliche Erstattungsansprüche, insbesondere bei Widerruf nach §§ 312g, 355 BGB. In diesen Fällen wird die Service Fee anteilig oder vollständig erstattet.
Wird eine Zahlung vollständig zurückerstattet (etwa nach Abschnitt 2.6), umfasst die Erstattung stets den gesamten eingezogenen Betrag einschließlich des auf die Service Fee entfallenden Anteils.
5.4 Rückbuchungsverfahren (Chargebacks)
Leitet ein Mieter bei seinem Kartenaussteller oder Kreditinstitut ein Rückbuchungsverfahren (Chargeback) ein, ist Campify berechtigt:
- den rückgebuchten Betrag zuzüglich etwaiger Rückbuchungsgebühren von Stripe vom Vermieter zurückzufordern;
- Auszahlungen an den Vermieter in Höhe des streitigen Betrages bis zur Klärung des Rückbuchungsverfahrens einzubehalten.
Der Vermieter ist verpflichtet, Campify auf Anfrage alle zur Anfechtung einer Rückbuchung erforderlichen Nachweise (Buchungsbestätigungen, Korrespondenz, Fotonachweise, Check-in-Bestätigungen etc.) unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Campify kooperiert in solchen Verfahren mit Stripe und dem zuständigen Zahlungsdienstleister.
5.5 Außergewöhnliche Umstände (Force Majeure)
Bei außergewöhnlichen, unvorhersehbaren und unvermeidbaren Umständen (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Reisebeschränkungen, Pandemien oder behördlich angeordnete Nutzungsverbote), die die Durchführung einer Buchung unmöglich machen, kann Campify nach eigenem Ermessen Rückerstattungen gewähren, die über die regulären Stornierungsbedingungen hinausgehen. Solche Entscheidungen werden den betroffenen Nutzern gesondert kommuniziert und begründet.
6. Zahlungsausfälle und Mahnverfahren
6.1 Fehlgeschlagene Zahlungen
Schlägt eine Zahlungstransaktion fehl (z. B. aufgrund unzureichender Deckung, gesperrter Karte, abgelaufener Kartendetails oder abgelehntem SEPA-Mandat), wird der Mieter hierüber unverzüglich per E-Mail benachrichtigt und aufgefordert, sein Zahlungsmittel zu aktualisieren. Bei monatlichen Zahlungen wiederholt Stripe den Einzug anschließend automatisch; der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der offene Betrag unverzüglich beglichen werden kann.
Campify behält sich vor, die Buchung zu stornieren, wenn die Zahlung auch nach den Wiederholungsversuchen nicht erfolgreich abgewickelt werden kann. Der Mieter trägt etwaige Kosten, die dem Vermieter durch den Zahlungsausfall entstehen, soweit diese auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen sind.
6.2 Mahnverfahren bei Zahlungsrückständen
Bestehen Zahlungsrückstände gegenüber Campify (z. B. nicht beglichene Service Fees, durch Rückbuchungen entstandene Forderungen oder sonstige auf der Plattform begründete Forderungen), gilt folgendes gestuftes Mahnverfahren:
- Zahlungserinnerung: Unmittelbare E-Mail-Benachrichtigung nach Zahlungsausfall oder Entstehung des Rückstands mit Aufforderung zur Zahlung;
- Erste Mahnung: Sofern keine Zahlung erfolgt, 7 Tage nach Zahlungsausfall, mit Fristsetzung auf weitere 7 Tage;
- Zweite Mahnung: 14 Tage nach dem ursprünglichen Zahlungsausfall, mit letzter Fristsetzung von 7 Tagen und Ankündigung weiterer Schritte;
- Übergabe an Inkasso / gerichtliche Geltendmachung: Bei Ausbleiben der Zahlung nach der zweiten Mahnung ist Campify berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten oder gerichtlich geltend zu machen.
6.3 Konsequenzen bei Zahlungsausfall
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Zahlungsausfällen ist Campify berechtigt:
- Den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren;
- Laufende Buchungsanfragen abzulehnen oder bereits bestätigte Buchungen zu stornieren;
- Ausstehende Auszahlungen an Vermieter bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen einzubehalten.
6.4 Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug sind gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geschuldet. Für Verbraucher beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz; für Unternehmer beträgt er 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7. Haftung
7.1 Haftung von Campify
Campify haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch Campify, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, insbesondere bei:
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf – in diesen Fällen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt;
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist die Haftung von Campify für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.2 Haftungsausschluss für Stripe
Campify ist nicht verantwortlich für die Handlungen, Unterlassungen oder technischen Fehler von Stripe als eigenverantwortlichem Zahlungsdienstleister. Campify haftet insbesondere nicht für:
- Verzögerungen, Fehler oder Ausfälle bei der Zahlungsabwicklung durch Stripe;
- Sperrungen, Einschränkungen oder Schließungen von Stripe-Konten durch Stripe aus regulatorischen oder geschäftspolitischen Gründen;
- Fehlgeleitete Auszahlungen aufgrund von durch Vermieter bereitgestellter fehlerhafter Bankverbindungsdaten;
- Verluste durch Sicherheitsvorfälle, Datenpannen oder Hackerangriffe auf Seiten von Stripe;
- Entscheidungen von Stripe im Rahmen der Risikobewertung oder KYC-Prüfung.
7.3 Gesetzliche Haftung im Zahlungsdiensterecht
Die zwingenden Haftungsregelungen des Zahlungsdiensterechts gemäß §§ 675u, 675v BGB (Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen) gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer und Stripe. Campify wird Nutzern auf Anfrage dabei behilflich sein, Reklamationen gegenüber Stripe zu kommunizieren, übernimmt jedoch keine eigene Einstandspflicht für derartige Ansprüche.
7.4 Haftungshöchstbetrag
Soweit die Haftung von Campify für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung von Kardinalpflichten nicht ausgeschlossen, aber beschränkt ist, ist sie der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, den der Nutzer im Zusammenhang mit dem schadensauslösenden Buchungsvorgang an Campify als Service Fee geleistet hat, höchstens jedoch EUR 500,00 je Schadensereignis.
8. Stripe-Nutzungsbedingungen und Datenweitergabe
8.1 Separate Vertragsbeziehung mit Stripe
Die Nutzung von Stripe als Zahlungsdienstleister setzt voraus, dass Nutzer den Stripe-Nutzungsbedingungen (Stripe Services Agreement – Europe) zustimmen. Diese bilden einen eigenständigen Vertrag zwischen dem Nutzer und Stripe und sind von diesen Zahlungsbedingungen zu unterscheiden. Die Stripe-Nutzungsbedingungen sind abrufbar unter: stripe.com/de/legal/ssa
Vermieter, die ein Stripe Connect-Konto einrichten, schließen zusätzlich den Stripe Connected Account Agreement ab: stripe.com/de/legal/connect-account
8.2 Stripe-Datenschutzrichtlinie
Alle von Stripe im Rahmen der Zahlungsabwicklung verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen der Stripe-Datenschutzrichtlinie: stripe.com/de/privacy
8.3 Datenweitergabe an Stripe
Im Rahmen der Zahlungsabwicklung übermittelt Campify folgende Daten an Stripe:
- Name und E-Mail-Adresse des Zahlungspflichtigen (Mieter);
- Buchungsbetrag, Buchungsreferenz und Buchungszeitraum;
- Für Vermieter (Stripe Connect): Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer sowie weitere für die KYC-Prüfung erforderliche Daten.
Die Datenweitergabe erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Vertragserfüllung) und ist für die Abwicklung des Zahlungsvorgangs erforderlich. Stripe verarbeitet diese Daten als eigenverantwortlicher Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
9. Steuerliche Pflichten
9.1 Umsatzsteuerausweis der Campify Service Fee
Die von Campify erhobene Service Fee unterliegt der deutschen Umsatzsteuer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (aktueller Regelsteuersatz: 19 %). Die Umsatzsteuer wird in der Buchungsbestätigung und auf den von Campify ausgestellten Rechnungen gesondert ausgewiesen. Unternehmerisch tätige Mieter können die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, soweit die allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sind.
9.2 Steuerliche Pflichten der Vermieter
Vermieter sind eigenverantwortlich für die Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten aus der Vermietung von Stellplätzen und dem Empfang von Vergütungen über Campify. Dies umfasst insbesondere:
- Einkommensteuer / Körperschaftsteuer: Einnahmen aus der Vermietung von Stellplätzen sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) steuerlich zu erfassen;
- Umsatzsteuer: Vermieter haben zu prüfen, ob ihre Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen oder ob sie die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nehmen können (Umsatzgrenze: 25.000 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr, 100.000 EUR im laufenden Jahr); die umsatzsteuerliche Behandlung der Stellplatzvermietung (Befreiung nach § 4 Nr. 12 UStG oder Steuerpflicht) ist im Einzelfall zu prüfen;
- Gewerbesteuer: Bei gewerbsmäßiger Vermietung kann Gewerbesteuerpflicht entstehen.
9.3 Meldepflichten nach DAC7 / PStTG
In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2021/514 (DAC7) und dem deutschen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vom 20. Dezember 2022 ist Campify verpflichtet, meldepflichtige Vergütungen von Vermietern an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Meldepflichtig sind insbesondere Vergütungen für die Vermietung von Immobilien und Stellplätzen, die über die Campify-Plattform abgewickelt werden.
Vermieter werden von Campify gesondert über die konkreten Meldepflichten informiert und sind verpflichtet, die für die Meldung erforderlichen Informationen bereitzustellen, insbesondere:
- Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID gemäß § 139b AO);
- Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit;
- Bei juristischen Personen: Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Vermieter, die diese Informationen nicht fristgerecht bereitstellen, können gemäß § 13 PStTG von der Plattform gesperrt werden.
9.4 Keine Steuerberatung durch Campify
Campify erbringt keine steuerliche Beratungsleistung. Die in diesen Zahlungsbedingungen enthaltenen steuerlichen Hinweise sind allgemeiner Natur und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Nutzer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, zur Klärung ihrer individuellen steuerlichen Fragen einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.
10. Datenschutz im Zahlungsverkehr
10.1 Verarbeitung zahlungsbezogener Daten
Die im Rahmen der Zahlungsabwicklung anfallenden personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Buchungsreferenz, Zahlungsbetrag) werden von Campify auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Vertragserfüllung) verarbeitet. Sensible Zahlungsdaten (vollständige Kreditkartennummern, vollständige IBAN) werden von Campify nicht gespeichert; diese verarbeitet ausschließlich Stripe als PCI-DSS-zertifizierter Dienstleister.
10.2 Aufbewahrungspflichten
Zahlungsbelege und buchungsbezogene Unterlagen werden von Campify gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 257 HGB, § 147 AO) für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt. Die Verarbeitung erfolgt insoweit auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO (rechtliche Verpflichtung).
10.3 Weiterführende Informationen
Umfassende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Campify, einschließlich der zahlungsverkehrsbezogenen Verarbeitung, sind der Datenschutzerklärung von Campify zu entnehmen, die auf der Plattform abrufbar ist.
11. Streitbeilegung und Beschwerdemanagement
11.1 Kontaktaufnahme bei Zahlungsstreitigkeiten
Bei Fragen, Beanstandungen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Zahlungsvorgängen auf der Campify-Plattform wenden Sie sich bitte zunächst an unser Support-Team:
Campify / 4Tec Holding GmbH
Wenkerstraße 5, 59329 Wadersloh
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 177 44 52 312
Wir bemühen uns, Beschwerden innerhalb von 10 Werktagen zu bearbeiten und eine Lösung anzubieten.
11.2 Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
Die Europäische Kommission stellt gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung (EU Nr. 524/2013) eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese ist erreichbar unter: ec.europa.eu/consumers/odr/
Campify ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und ist hierzu derzeit auch nicht bereit. Dies bleibt einer gesonderten ausdrücklichen Erklärung von Campify vorbehalten.
11.3 Beschwerden gegenüber Stripe
Bei Beschwerden, die die Zahlungsabwicklung durch Stripe betreffen, können Nutzer Stripe direkt kontaktieren:
Stripe Payments Europe, Limited
1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland
stripe.com/contact
Für regulatorische Beschwerden gegen Stripe als E-Geld-Institut ist die Central Bank of Ireland (centralbank.ie) die zuständige Aufsichtsbehörde. Für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Deutschland kann ergänzend die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontaktiert werden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
bafin.de
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Anwendbares Recht
Für diese Zahlungsbedingungen und alle damit zusammenhängenden Ansprüche und Streitigkeiten gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
12.2 Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Zahlungsbedingungen gilt:
- Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen: Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wadersloh (zuständiges Gericht: Amtsgericht Beckum, Landgericht Münster);
- Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland: Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers;
- Verbraucher mit Wohnsitz im EU-Ausland: Es gelten die zwingenden Gerichtsstands- und Zuständigkeitsregelungen der Brüssel-I-bis-Verordnung (EU Nr. 1215/2012).
12.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13. Änderungen dieser Zahlungsbedingungen
Campify ist berechtigt, diese Zahlungsbedingungen zu ändern, wenn (a) gesetzliche oder regulatorische Änderungen (insbesondere PSD2/ZAG-Folgerecht) eine Anpassung erfordern, (b) technische Änderungen der Zahlungsinfrastruktur dies zwingend notwendig machen oder (c) höchstrichterliche Rechtsprechung eine Änderung erfordert. Reine Geschäftsmodell-Optimierungen berechtigen nicht zur Änderung bestehender Verträge.
Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt und auf der Plattform veröffentlicht. In der Mitteilung wird ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens hingewiesen. Der Nutzer kann der Änderung innerhalb von 30 Tagen ab Zugang widersprechen. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs gilt das bisherige Vertragsverhältnis zu den bisherigen Konditionen fort; Campify ist sodann berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen.
14. Kontakt
4Tec Holding GmbH
Wenkerstraße 5
59329 Wadersloh
Deutschland
Telefon: +49 177 44 52 312
E-Mail: [email protected]
Amtsgericht Münster, HRB 23259
Geschäftsführer: Laurenz Schütte
USt-IdNr.: DE460389199
Stand: 1. Mai 2026 – Campify / 4Tec Holding GmbH

