Das Wichtigste in Kürze
- Wohnwagen und Anhänger ohne Zugfahrzeug: höchstens zwei Wochen auf öffentlichen Straßen (§ 12 Abs. 3b StVO).
- Zugelassene Wohnmobile bis 7,5 t dürfen grundsätzlich parken wie ein Pkw.
- Saisonkennzeichen außerhalb der Saison oder abgemeldet: kein Abstellen auf öffentlichen Straßen.
- Auf dem eigenen Grundstück meist erlaubt – Bebauungsplan und Hausordnung beachten.
Inhalt
Kurz gesagt: Einen Wohnwagen oder anderen Anhänger ohne Zugfahrzeug darfst du auf öffentlichen Straßen höchstens zwei Wochen am Stück parken (§ 12 Abs. 3b StVO). Ein zugelassenes Wohnmobil bis 7,5 t darf dagegen grundsätzlich parken wie ein Pkw. Auf dem eigenen Grundstück ist das Abstellen meist erlaubt – Bebauungsplan, Bauordnung oder Hausordnung können aber Grenzen setzen.
Die Regeln auf einen Blick
| Wo? | Wohnwagen / Anhänger | Wohnmobil (zugelassen, bis 7,5 t) |
|---|---|---|
| Öffentliche Straße | höchstens 2 Wochen | wie ein Pkw |
| Wohngebiet nachts und sonntags | nicht über 2 t | erlaubt |
| Saisonkennzeichen außerhalb der Saison | nicht auf öffentlichen Straßen | nicht auf öffentlichen Straßen |
| Eigenes Grundstück | meist erlaubt | meist erlaubt |
Wohnwagen und Anhänger auf der Straße
- Zwei-Wochen-Regel: Anhänger ohne Zugfahrzeug – dazu zählen Wohnwagen, Bootstrailer und Pferdeanhänger – dürfen nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Ausgenommen sind Parkplätze, die ausdrücklich dafür gekennzeichnet sind (§ 12 Abs. 3b StVO).
- Schwere Anhänger im Wohngebiet: Anhänger über 2 t zulässiger Gesamtmasse dürfen innerorts in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie in Kur-, Klinik- und Erholungsgebieten nicht regelmäßig nachts (22 bis 6 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen parken (§ 12 Abs. 3a StVO).
- Umparken ist keine Dauerlösung: Ob kurzes Umsetzen die Zwei-Wochen-Frist neu startet, ist umstritten – darauf verlassen solltest du dich nicht.
Wohnmobil auf der Straße
- Bis 7,5 t: Ein zugelassenes und versichertes Wohnmobil ist ein normales Kraftfahrzeug und darf überall parken, wo auch ein Pkw parken darf – solange keine Beschilderung etwas anderes regelt.
- Über 7,5 t: Für schwere Reisemobile gilt dasselbe Parkverbot nachts und an Sonn- und Feiertagen in Wohngebieten wie für schwere Anhänger (§ 12 Abs. 3a StVO).
- Schilder beachten: Höhenbegrenzungen, Längenbeschränkungen und Zusatzzeichen wie „nur Pkw" gelten auch für Wohnmobile.
- Rücksicht: Auch wenn es erlaubt ist – ein Wohnmobil, das monatelang am selben Platz steht, sorgt in engen Wohnstraßen schnell für Ärger mit den Nachbarn.
Saisonkennzeichen und abgemeldete Fahrzeuge
Außerhalb des Zeitraums auf dem Saisonkennzeichen darf dein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder fahren noch abgestellt werden. Dasselbe gilt für abgemeldete Fahrzeuge. Wer Wohnmobil oder Wohnwagen über den Winter abmeldet oder mit Saisonkennzeichen fährt, braucht deshalb zwingend einen privaten Abstellplatz.
Auf dem eigenen Grundstück
- Grundsätzlich erlaubt: Auf deinem eigenen Grundstück darfst du Wohnwagen und Wohnmobil in der Regel abstellen – etwa in der Einfahrt, in der Garage oder auf einem Stellplatz.
- Bebauungsplan und Gestaltungssatzung: Manche Gemeinden schränken das Abstellen in Vorgärten oder auf nicht dafür vorgesehenen Flächen ein. Ein Blick in den Bebauungsplan oder eine kurze Nachfrage beim Bauamt schafft Klarheit.
- Dauerhaft aufgestellt: Wird ein Wohnwagen dauerhaft ortsfest aufgestellt und wie ein Gartenhaus genutzt, kann er baurechtlich genehmigungspflichtig werden – vor allem im Außenbereich.
- Mietwohnung und Eigentümergemeinschaft: Als Mieter brauchst du für Gemeinschaftsflächen die Zustimmung des Vermieters. In Eigentümergemeinschaften regeln Teilungserklärung und Hausordnung, was erlaubt ist.
Kunden- und Firmenparkplätze
Auf Supermarkt-, Kunden- oder Firmenparkplätzen gilt das Hausrecht des Betreibers. Wer dort länger steht als erlaubt, riskiert eine Vertragsstrafe oder das Abschleppen auf eigene Kosten.
Die Alternative: ein fester Unterstellplatz
Wer keinen Platz am Haus hat, mietet einen festen Unterstellplatz – trocken in der Halle oder günstiger auf einer Freifläche. Auf Campify kosten Plätze für Wohnwagen und Wohnmobile aktuell zwischen 75 und 120 € im Monat (Stand Oktober 2026):
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Örtliche Regeln wie Beschilderung oder Satzungen der Gemeinde gehen vor.





