Das Wichtigste in Kürze
- Kostenlose Muster-Vorlage als PDF – am Bildschirm ausfüllbar oder zum Ausdrucken.
- In den Vertrag gehören Mietgegenstand, Fahrzeug, Miete, Laufzeit, Zugang und Haftung.
- Ohne Vereinbarung gilt bei Monatsmiete § 580a BGB: Kündigung bis zum dritten Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats.
- Für das Winterlager ist eine feste Laufzeit oft einfacher als eine Kündigungsfrist.
Inhalt
Ein Mietvertrag für einen Stellplatz oder eine Garage muss nicht kompliziert sein. Er sollte aber schriftlich regeln, wer welchen Platz wie lange zu welchem Preis nutzt – das schützt beide Seiten, wenn es später um Kündigung, Zugang oder Schäden geht. Unten findest du eine Checkliste und eine kostenlose Muster-Vorlage als PDF – am Bildschirm ausfüllbar oder zum Ausdrucken.
Das gehört in den Vertrag
- Vertragsparteien: Namen und Anschriften von Vermieter und Mieter.
- Mietgegenstand: Adresse, genaue Lage und Größe des Platzes (z. B. „Hallenplatz Nr. 4, 8 × 4 m") und die Art des Platzes – Halle, Garage oder Freifläche.
- Nutzungszweck: welches Fahrzeug abgestellt wird, am besten mit Fahrzeugart und Kennzeichen. Die Lagerung anderer Gegenstände ausschließen oder ausdrücklich erlauben.
- Miete und Zahlung: Monatsmiete, Fälligkeit (z. B. bis zum dritten Werktag des Monats), Zahlungsweg und ob Strom oder andere Nebenkosten enthalten sind.
- Umsatzsteuer: Die Vermietung von Stellplätzen ist umsatzsteuerpflichtig. Bist du Kleinunternehmer, berechnest du keine Umsatzsteuer – das sollte im Vertrag stehen. Mehr dazu im Artikel Stellplatz vermieten.
- Kaution: Ob und in welcher Höhe eine Kaution vereinbart wird, ist frei verhandelbar.
- Laufzeit und Kündigung: befristet – etwa für die Wintersaison – oder unbefristet mit Kündigungsfrist.
- Zugang: Schlüssel, Code oder Zeiten, zu denen der Mieter an sein Fahrzeug kommt.
- Pflichten und Verbote: keine Reparaturen oder Ölwechsel auf dem Platz, keine brennbaren Stoffe außer im Fahrzeugtank, Gasflaschen geschlossen, keine Untervermietung ohne Zustimmung.
- Haftung und Versicherung: Der Mieter versichert sein Fahrzeug selbst; der Vermieter übernimmt keine Bewachung.
- Rückgabe: Platz geräumt und sauber, alle Schlüssel zurück.
Kündigungsfrist: Was gilt ohne Vereinbarung?
Steht im Vertrag nichts anderes und wird die Miete monatlich gezahlt, gilt für Stellplätze und Garagen die gesetzliche Frist aus § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB: Gekündigt werden kann spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Wer Anfang März rechtzeitig kündigt, beendet den Vertrag also zum 31. Mai. Andere Fristen oder eine feste Laufzeit – etwa vom 1. Oktober bis 31. März – kannst du frei vereinbaren.
Vermietest du den Stellplatz zusammen mit einer Wohnung, gelten andere Regeln. In diesem Fall solltest du dich vor Vertragsschluss beraten lassen.
Besonderheiten bei Wohnmobil, Wohnwagen und Boot
- Maße und Höhe des Fahrzeugs im Vertrag festhalten – dann ist klar, wofür der Platz gedacht ist.
- Gasflaschen: vereinbaren, dass sie geschlossen oder ausgebaut sind.
- Strom: regeln, ob der Mieter laden darf (z. B. mit Erhaltungsladegerät) und wie der Strom abgerechnet wird.
- Saisonmiete: Für das Winterlager ist eine feste Laufzeit oft einfacher als eine Kündigungsfrist.
- Zugang während der Saison: In Sammelhallen stehen Fahrzeuge hintereinander – regle, mit welchem Vorlauf der Mieter sein Fahrzeug holen kann.

Muster-Vorlage: Mietvertrag über einen Stellplatz oder eine Garage
PDF · 2 Seiten · am Bildschirm ausfüllbar
Unverbindliches Muster ohne Gewähr – es ersetzt keine Rechtsberatung. Passe die Vorlage an deinen Platz an und streiche, was nicht passt. Für besondere Fälle (z. B. Stellplatz zusammen mit einer Wohnung oder gewerbliche Vermietung im größeren Stil) lass dich beraten.
Vertragstext anzeigen
MIETVERTRAG ÜBER EINEN STELLPLATZ / EINE GARAGE
zwischen
Vermieter: ____________________________________________ (Name, Anschrift)
und
Mieter: _______________________________________________ (Name, Anschrift)
§ 1 Mietgegenstand
(1) Vermietet wird folgender Platz: ____________________________ (Adresse, Lage, Platz-Nr.)
(2) Art des Platzes: [ ] Halle [ ] Garage [ ] überdachter Platz [ ] Freifläche
(3) Größe: ca. ____ m × ____ m, maximale Einfahrtshöhe: ____ m
§ 2 Nutzungszweck
(1) Der Platz wird ausschließlich zum Abstellen folgenden Fahrzeugs vermietet:
Fahrzeugart: ______________ Kennzeichen: ______________ Länge/Höhe: ______________
(2) Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten, insbesondere Ölwechsel, sind auf dem Platz nicht gestattet. Brennbare Stoffe dürfen außer im Fahrzeugtank nicht gelagert werden. Gasflaschen sind während der Mietzeit geschlossen zu halten oder auszubauen.
(3) Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit Zustimmung des Vermieters in Textform erlaubt.
§ 3 Mietzeit und Kündigung
[ ] Das Mietverhältnis ist befristet vom ____________ bis ____________ und endet ohne Kündigung.
[ ] Das Mietverhältnis beginnt am ____________ und läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann von beiden Seiten mit einer Frist von ________ zum Monatsende gekündigt werden. Ist keine Frist eingetragen, gilt die gesetzliche Frist (§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. Brief oder E-Mail).
§ 4 Miete
(1) Die monatliche Miete beträgt ________ €.
[ ] Der Vermieter ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet.
[ ] Zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) von ________ €, insgesamt ________ €.
(2) In der Miete enthalten: [ ] keine Nebenkosten [ ] Strom [ ] ______________
(3) Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats, auf folgendes Konto zu zahlen: IBAN ____________________________
§ 5 Kaution
[ ] Es wird keine Kaution vereinbart.
[ ] Der Mieter zahlt bei Mietbeginn eine Kaution von ________ €. Sie wird nach Rückgabe des Platzes abzüglich berechtigter Forderungen des Vermieters zurückgezahlt.
§ 6 Zugang
Der Mieter erhält ____ Schlüssel / folgenden Zugang: ____________________________
Zugangszeiten: [ ] jederzeit [ ] nach Absprache mit ____ Tagen Vorlauf [ ] ______________
§ 7 Haftung und Versicherung
(1) Der Mieter ist für den Versicherungsschutz seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Obhuts- oder Bewachungspflicht für das Fahrzeug übernimmt der Vermieter nicht.
(2) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand, die er oder von ihm beauftragte Personen verursachen, z. B. durch auslaufende Betriebsstoffe.
§ 8 Pflichten des Mieters
Der Mieter hält den Platz sauber, meldet Schäden unverzüglich und beachtet die Anweisungen des Vermieters zur Ordnung auf dem Gelände.
§ 9 Rückgabe
Bei Mietende ist der Platz geräumt und sauber zurückzugeben; alle Schlüssel sind zurückzugeben.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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